Beitragsordnung (ab 01.01.2023)
Die Zahlung der Beiträge erfolgt viertel-, halb- oder jährlich auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: SHG HÄMOPH./ VWS e.V.
IBAN: DE58 8005 3762 0382 3002 47
SWIFT-BIC: NOLADE21HAL
Die Mitglieder zahlen folgende Beiträge:
Erwachsene: 4,00 Euro / monatlich 48,00 Euro / Jahr
Ermäßigte Erwachsene:
(Schüler, Studenten, Rentner 3,00 Euro / monatlich 36,00 Euro / Jahr
Schwerbehinderte, Arbeitslose)
Eltern mit Kind: 6,00 Euro / monatlich 72,00 Euro / Jahr
Ermäßigt Eltern mit Kind: 5,00 Euro / monatlich 60,00 Euro / Jahr
Je weiteres Kind: 2,00 Euro / monatlich 24,00 Euro / Jahr
Fördermitglieder zahlen mindestens 72,00 Euro.
Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.
Die Beiträge werden nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet (siehe Satzung).
Mitglieder, die über den Schluss des Vereinsjahres hinaus mit der Zahlung ihrer Mitgliedsbeiträge im Verzuge sind, werden an ihre Zahlungspflicht erinnert. Zahlungsunwilligkeit führt zum Ausschluss aus dem Verein, wenn der Vorstand einen entsprechenden Beschluss fasst. Zahlungsunfähigkeit aufgrund einer Notlage führt zur Stundung der Beiträge, ausnahmsweise auch zum Erlass. Die Entscheidung trifft der Vorstand.
Angehörige und Interessierte, die kein Mitglied sind, aber an Aktivitäten und Veranstaltungen teilnehmen möchten, müssen einen entsprechenden Unkostenbeitrag pro Veranstaltung bzw. Aktivität entrichten.